Das Gesellschaftsrecht ist ein Teil des Handelsrechts und umfasst die Regelungen, die sich auf die Gründung, Organisation und Auflösung von Gesellschaften beziehen. Es legt fest, welche Rechte und Pflichten die Gesellschafter haben und wie die Geschäftsbeziehungen zwischen ihnen geregelt werden.
Das Gesellschaftsrecht gliedert sich in verschiedene Teilgebiete, darunter das Personengesellschaftsrecht und das Kapitalgesellschaftsrecht. Das Personengesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter persönlich haften, wie zum Beispiel bei der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder der OHG (Offenen Handelsgesellschaft). Hierbei spielen die Fragen der Haftung und der Gewinnverteilung eine wichtige Rolle.
Das Kapitalgesellschaftsrecht regelt dagegen die Rechtsverhältnisse von Gesellschaften, bei denen die Haftung der Gesellschafter auf ihre Einlage beschränkt ist, wie zum Beispiel bei der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder der AG (Aktiengesellschaft). Hierbei stehen die Fragen der Unternehmensfinanzierung, der Unternehmensorganisation und der Geschäftsführung im Vordergrund.
Zudem gibt es noch weitere Teilgebiete des Gesellschaftsrechts, wie das Umwandlungsrecht, das sich mit der Umwandlung von Gesellschaften befasst, das Konzernrecht, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften regelt, sowie das Genossenschaftsrecht, das die Gründung und Organisation von Genossenschaften regelt.