Arbeitsrecht ist ein Teilbereich des Rechts, der die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt. Es umfasst alle Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen.
Zu den Teilgebieten des Arbeitsrechts gehören unter anderem das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Einzelnen. Hierzu gehören die Regelungen von Arbeitsverträgen, Arbeitszeit, Urlaub, Lohn und Gehalt, Kündigung und Abmahnung sowie Arbeitsschutz.
Das Kollektivarbeitsrecht regelt hingegen die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Hierzu zählen insbesondere die Bestimmungen zu Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Streik und Aussperrung sowie Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmervertretungen.
Weitere Teilgebiete des Arbeitsrechts sind das Arbeitsgerichtsverfahren und das internationale Arbeitsrecht. Das Arbeitsgerichtsverfahren regelt den Ablauf von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten, während das internationale Arbeitsrecht die rechtlichen Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse regelt.