Kaufrecht ist ein Teilbereich des Handelsrechts und regelt die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern bei Warenlieferungen. Das Kaufrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Das Kaufrecht umfasst mehrere Teilgebiete, unter anderem das Vertragsrecht, das Sachenrecht, das Gewährleistungsrecht und das Eigentumsrecht.
Im Vertragsrecht geht es um die rechtlichen Aspekte des Kaufvertrags. Dies beinhaltet beispielsweise die Formvorschriften, die bei Abschluss des Kaufvertrags zu beachten sind, sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Hierzu gehören auch Fragen zu Preis, Lieferfrist und Zahlungsbedingungen.
Das Sachenrecht betrifft die rechtliche Übertragung des Eigentums an der gekauften Ware. Hierbei ist zu klären, wann das Eigentum auf den Käufer übergeht und welche Rechte der Käufer hat, wenn er die Ware vor dem Eigentumsübergang weiterverkauft oder verarbeitet.
Das Gewährleistungsrecht regelt die Rechte des Käufers im Falle von Mängeln an der gekauften Ware. Hierbei geht es um Fragen zur Gewährleistungspflicht des Verkäufers sowie um die Art und Weise der Mängelbeseitigung oder des Schadensersatzes.
Das Eigentumsrecht betrifft die Frage, wer Eigentümer der gekauften Ware ist. Hierbei geht es um die Abgrenzung zwischen Eigentum und Besitz sowie um die rechtlichen Folgen von Besitzstörungen.
Zusammenfassend kann man sagen, dass das Kaufrecht die rechtlichen Aspekte von Warenlieferungen regelt und dabei insbesondere auf die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern eingeht.