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Bundesfinanzhof

    Der Bundesfinanzhof (BFH) in München ist das oberste Gericht Deutschlands für Steuer- und Zollsachen und bildet damit die Spitze der Finanzgerichtsbarkeit. Er überprüft Entscheidungen der Finanzgerichte und trägt durch seine Urteile zur einheitlichen Anwendung und Fortentwicklung des Steuerrechts bei. Als letzte Instanz in steuerrechtlichen Fragen sichert der BFH den Rechtsschutz der Steuerpflichtigen und gewährleistet eine gerechte Steuererhebung im Einklang mit den Gesetzen.

    Lieferanschrift
    Ismaninger Straße 109
    81675 München
    Postanschrift
    Postfach 86 02 40
    81629 München
    Kontakt
    Telefon: 089 9231-0
    Fax: 089 9231-201
    Internet: http://www.bundesfinanzhof.de
    E-Mail: bundesfinanzhof@bfh.bund.de
    XJustiz-ID: D6263

    Formulare - Allgemein

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    Schwertransportanmeldung

    Das Formular "Schwertransportanmeldung" dient dazu, einen Transport von Gütern, die aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts spezielle Genehmigungen erfordern, bei der zuständigen Behörde anzumelden, um die sichere und regelkonforme Durchführung auf öffentlichen Straßen zu gewährleisten.

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    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

    Der "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" ist ein formeller Antrag, mit dem die vorübergehende Aussetzung der Vollstreckung einer behördlichen Entscheidung beantragt wird, bis eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist.

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    Widerspruch gegen Bescheid

    Das Formular "Widerspruch" dient dazu, gegen eine behördliche Entscheidung oder einen Verwaltungsakt formell Widerspruch einzulegen, um eine erneute Prüfung und mögliche Änderung oder Aufhebung der Entscheidung zu beantragen.

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    Einspruch gegen Strafbefehl

    Das Formular "Einspruch gegen Strafsache" ermöglicht es, eine gerichtliche Entscheidung oder einen Strafbefehl formell anzufechten und eine erneute Überprüfung des Falls zu beantragen.

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    Übergeordnetes Gericht:

    Bundesverfassungsgericht