Die Finanzgerichtsbarkeit in Deutschland ist ein spezialisierter Zweig der Gerichtsbarkeit, der sich ausschließlich mit Streitigkeiten in Steuer- und Zollsachen beschäftigt. Sie ist zweistufig aufgebaut, beginnend mit den Finanzgerichten als erste Instanz, die über Einsprüche gegen Steuerbescheide und andere verwaltungsrechtliche Entscheidungen der Finanzbehörden entscheiden, und dem Bundesfinanzhof (BFH) in München als höchster Revisionsinstanz. Durch ihre spezialisierte Ausrichtung gewährleistet die Finanzgerichtsbarkeit eine sachkundige und effiziente Rechtsprechung in Steuersachen und trägt zur Wahrung der Rechtssicherheit und Gerechtigkeit im Steuerwesen bei.