Die Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland ist ein spezialisierter Gerichtszweig, der sich mit Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung, des Behindertenrechts, der Arbeitsförderung sowie anderer sozialer Leistungen befasst. Sie ist dreistufig aufgebaut, beginnend mit den Sozialgerichten, gefolgt von den Landessozialgerichten als Berufungsinstanz und schließlich dem Bundessozialgericht in Kassel als höchster Instanz. Durch ihre Urteile sichert die Sozialgerichtsbarkeit den sozialen Rechtsschutz und trägt zur Durchsetzung sozialer Gerechtigkeit und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger bei.