Diese Gemeinde gehört zu dem Landkreis Schwandorf
Zugehöriges Landratsamt
Landratsamt Schwandorf
Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Rathaus
Rathaus
Jurastraße 1
96146 Seußling
Formulare an die Gemeinde
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Das Formular "Aufbruchgenehmigung" dient zur Beantragung der behördlichen Erlaubnis für Bau- oder Wartungsarbeiten an öffentlichen Verkehrsflächen wie Straßen oder Gehwegen.
Zum FormularDas Formular "Abmeldung eines Hundes" dient dazu, die Gemeinde über das Ende der Hundehaltung zu informieren und die Hundesteuerpflicht zu beenden.
Zum FormularDas Formular "Anmeldung eines Hundes" dient der offiziellen Registrierung eines Hundes bei der zuständigen Gemeinde zur Erfüllung steuerlicher und rechtlicher Pflichten.
Zum FormularEin Formular zur offiziellen Beantragung der Genehmigung für die Fällung oder Veränderung von Bäumen gemäß naturschutzrechtlichen Vorschriften.
Zum Formular
Verbundene Gerichte
Zugehöriges Finanzamt
Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W.