Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst in Deutschland die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit und steht somit im Zentrum des deutschen Rechtssystems. Sie ist primär zuständig für die Klärung privatrechtlicher Streitigkeiten zwischen natürlichen und juristischen Personen sowie für die Verfolgung von Straftaten. Mit einer hierarchischen Struktur, die vom Amtsgericht über das Landgericht und das Oberlandesgericht bis hin zum Bundesgerichtshof reicht, gewährleistet die ordentliche Gerichtsbarkeit den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger sowie die Wahrung der Rechtsordnung.