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Der feine Unterschied zwischen hinreichendem Vortrag und „ins Blaue hinein“

    In einem richtungsweisenden Beschluss vom 27. April 2022, Aktenzeichen XII ZR 37/21, hat der Bundesgerichtshof (BGH) sich mit den Anforderungen an den Sachvortrag in zivilrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere im Mietrecht, befasst. Dieses Urteil beleuchtet, wie detailliert die Darlegung von Tatsachen sein muss, um einen Anspruch vor Gericht wirksam zu begründen, und was geschieht, wenn Gerichte wichtige Beweisanträge ignorieren.

    Der Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Forderung eines Mieters von Gewerberäumen nach Schadensersatz wegen Wasserschäden, die durch einen Konstruktionsfehler verursacht wurden. Die Kernfrage war, ob die Vermieterin von dem Mangel wusste oder hätte wissen müssen und ob sie schuldhaft gehandelt hat, indem sie den Mangel nicht unverzüglich beseitigte. Die vorherigen Instanzen hatten die Klage abgewiesen, unter anderem mit der Begründung, der Kläger hätte nicht hinreichend schlüssig vorgetragen.

    Der BGH stellte klar, dass für einen schlüssigen Vortrag lediglich Tatsachen dargelegt werden müssen, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen. Interessanterweise erläuterte der BGH, dass die Angabe näherer Einzelheiten, die den Zeitpunkt und den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, nicht erforderlich ist, soweit diese Einzelheiten für die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind.

    Dieses Urteil markiert einen bedeutenden Punkt in der Rechtsprechung, indem es die Grenzen des erforderlichen Vortrags von Tatsachen in Zivilprozessen aufzeigt und klärt, wann ein Sachvortrag nicht mehr als willkürlich „ins Blaue hinein“ betrachtet werden kann. Der BGH hebt hervor, dass ein Sachvortrag, der ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts erfolgt, als willkürlich gilt. Jedoch, und das ist entscheidend, verlangt der BGH von den Gerichten Zurückhaltung bei der Annahme von Willkür.

    Die Relevanz dieses Beschlusses erstreckt sich weit über den konkreten Fall hinaus und bietet sowohl Mietern als auch Vermietern wichtige Leitlinien, wie sie ihre Ansprüche und Einwände in gerichtlichen Verfahren effektiv vorbringen können. Für Mieter bedeutet dies eine Erleichterung bei der Darlegung ihrer Ansprüche, da nicht jede kleinste Einzelheit von Beginn an präzisiert werden muss. Für Vermieter setzt es Grenzen, wie weit sie die Unschlüssigkeit des Vortrags eines Mieters argumentieren können, insbesondere in Fällen, in denen der Mieter möglicherweise nicht über alle Informationen verfügt.

    Abschließend lehrt uns dieser Beschluss, dass die Justiz einen ausgewogenen Ansatz verfolgt, der sicherstellt, dass berechtigte Ansprüche Gehör finden, ohne dass unangemessen hohe Hürden für den Sachvortrag gesetzt werden. Dies stärkt den Grundsatz des effektiven Rechtsschutzes und gewährleistet, dass Gerichte die ihnen vorgelegten Fälle auf der Grundlage aller relevanten Tatsachen fair beurteilen.