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Die Bedeutung der rechtlichen Gehörs in Mietstreitigkeiten

    In einem bemerkenswerten Beschluss vom 21. Juni 2022 (VIII ZR 285/21) hat der Bundesgerichtshof (BGH) grundlegende Ausführungen zum rechtlichen Gehör und dessen Verletzung im Rahmen eines Mietstreits gemacht. Der Fall betrifft eine Auseinandersetzung über die Räumung und Herausgabe einer Wohnung in Berlin, verbunden mit der Forderung nach Zahlung rückständiger Miete bzw. Nutzungsentschädigung. Der Streit entzündete sich an Mängelrügen des Mieters, speziell dem mangelhaften Zustand der Fenster und einer Geruchsbelästigung in der Wohnung, welche dieser mit einer Minderung der Miete begründete. Nachdem der Mieter für mehrere Monate nur einen Teil der vereinbarten Miete entrichtet hatte, kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs.

    Die juristische Auseinandersetzung zog sich über mehrere Instanzen. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Berlin wiesen die Berufung des Mieters ab, ohne die von ihm angebotenen Beweise für die behaupteten Mängel zu erheben. Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Mieter auf bestimmte Behauptungen der Vermieterin nicht mehr explizit eingegangen sei, weshalb diese gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden gelten würden.

    Der BGH hob dieses Urteil auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück an das Landgericht. Das höchste deutsche Zivilgericht stellte klar, dass das Berufungsgericht die Vorschrift des § 138 Abs. 3 ZPO offenkundig fehlerhaft angewandt und damit das rechtliche Gehör des Mieters verletzt hatte. Der BGH betonte, dass ein Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss. Die Annahme des Berufungsgerichts, der Mieter habe bestimmte Behauptungen nicht ausreichend bestritten, und dessen daraus folgende Nichtberücksichtigung der Beweisanträge des Mieters sei eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.

    Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des rechtlichen Gehörs als fundamentales Prinzip des deutschen Rechtssystems. Sie verdeutlicht, dass Gerichte verpflichtet sind, den Vortrag der Parteien umfassend zu würdigen und nicht aufgrund formaler oder vermeintlicher Versäumnisse von der Beweisaufnahme abzusehen. Der Beschluss des BGH dient als wichtige Erinnerung daran, dass die Grundsätze des fairen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs zentrale Säulen des Rechtsstaats sind und auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten, wie hier im Mietrecht, streng beachtet werden müssen.