In einem interessanten Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) sich mit den Herausforderungen auseinandergesetzt, die bei der Nebenkostenabrechnung einer Doppelhaushälfte entstehen können. Die Klägerin, Eigentümerin einer Doppelhaushälfte, forderte Auskunft und Rückzahlung überhöhter Nebenkosten von den Beklagten für die Jahre 2006 bis 2014. Diese Doppelhaushälfte versorgte eine benachbarte Einheit mit Wärmeenergie, wobei lediglich eine Hauptwasser- und Gasleitung vorhanden war. Die Nebenkostenabrechnungen wurden von der Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft erstellt, welche auch für die Heizungsanlage zuständig war. Trotz der Behauptung fehlerhafter Abrechnungen durch die Klägerin, wurden ihre Klagen in den Vorinstanzen abgewiesen, und der BGH verwies in seinem Beschluss vom 26. November 2020 auf die Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision, da der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwerde die erforderliche Grenze nicht überstieg.
Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexen rechtlichen und praktischen Probleme, die bei der Nebenkostenabrechnung in Mehrfamilienhäusern oder Doppelhaushälften auftreten können, besonders wenn die Versorgungsleitungen und zentralen Anlagen nicht eindeutig einem der Gebäude zugeordnet sind. Die Klägerin versuchte, durch eine Stufenklage sowohl Auskunft über die genaue Aufteilung der entstandenen Nebenkosten als auch die Rückzahlung vermeintlich überhöhter Beträge zu erlangen. Der Fall illustriert, wie wichtig eine klare Vereinbarung und Dokumentation der Zuständigkeiten für Versorgungsleistungen und Nebenkostenabrechnungen zwischen den Eigentümern benachbarter Immobilien ist.
Außerdem zeigt die Entscheidung des BGH die Bedeutung des Werts der Beschwerde in gerichtlichen Verfahren und wie dieser Wert die Zulässigkeit einer Revision beeinflussen kann. Für Eigentümer und Verwalter von Immobilien unterstreicht der Fall die Notwendigkeit, Nebenkostenabrechnungen sorgfältig und transparent zu erstellen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Entscheidung des BGH dient als Mahnung, dass im Immobilienrecht die Details der Vertrags- und Abrechnungsgestaltung oft über den Ausgang von Streitigkeiten entscheiden können.