Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 27. Oktober 2021 (VIII ZR 114/21) ein wichtiges Zeichen für die Transparenz bei der Nebenkostenabrechnung gesetzt, insbesondere im Hinblick auf die Einsichtsrechte von Mietern in die Abrechnungsunterlagen. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des Anspruchs der Mieter auf eine detaillierte und nachvollziehbare Darstellung der Nebenkosten, die ihnen von ihren Vermietern in Rechnung gestellt werden.
Im konkreten Fall forderten die Mieter einer Wohnung in Dresden von ihrem Vermieter Einsicht in die Belege der Betriebskostenabrechnung, speziell bezüglich der Position „Hauswart“, für den Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. September 2017. Der Vermieter hatte diese Dienstleistungen einer Schwestergesellschaft übertragen, welche wiederum Subunternehmer für die Ausführung der Hauswartleistungen engagierte. Die Mieter waren der Meinung, dass die vorgelegten Unterlagen, welche keine konkreten Tätigkeitsangaben enthielten, nicht ausreichten, um die Nebenkostenabrechnung hinreichend überprüfen zu können.
Der BGH stellte klar, dass das Einsichtsrecht der Mieter sich grundsätzlich auch auf die Unterlagen erstreckt, die Aufschluss über die dem Dienstleister entstandenen Kosten geben, wenn der Vermieter mit dem Dienstleister lediglich eine Kostenerstattung ohne eigenen Honoraranteil vereinbart hat. Dies bedeutet, dass Mieter nicht nur das Recht haben, die Verträge und Abrechnungen zwischen ihrem Vermieter und dem beauftragten Dienstleistungsunternehmen einzusehen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Unterlagen, die zwischen dem Dienstleistungsunternehmen und dessen Subunternehmern bestehen. Diese Erweiterung des Einsichtsrechts ist von entscheidender Bedeutung, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Nebenkostenabrechnung zu gewährleisten und den Mietern eine effektive Kontrolle der ihnen in Rechnung gestellten Nebenkosten zu ermöglichen.
Das Urteil des BGH macht deutlich, dass eine pauschale Rechnungstellung durch den Vermieter oder dessen Dienstleister nicht ausreichend ist, um den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung zu genügen. Vielmehr müssen die Mieter in die Lage versetzt werden, die Zusammensetzung der Nebenkosten im Detail nachvollziehen und überprüfen zu können. Dies schließt die Möglichkeit ein, zu kontrollieren, ob die in der Nebenkostenabrechnung aufgeführten Beträge tatsächlich den durch die Erbringung der Dienstleistung entstandenen Kosten entsprechen.
Mit diesem Urteil stärkt der BGH die Rechte der Mieter und betont die Bedeutung einer transparenten und nachvollziehbaren Nebenkostenabrechnung. Es setzt ein klares Signal an Vermieter und Dienstleistungsunternehmen, die Notwendigkeit einer detaillierten und transparenten Darstellung der Nebenkosten ernst zu nehmen und den Mieterinnen und Mietern umfassende Einsicht in die relevanten Unterlagen zu gewähren. Dieser Schritt ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Mietrecht und unterstreicht die Notwendigkeit, das Wirtschaftlichkeitsgebot und die Transparenzpflicht bei der Nebenkostenabrechnung konsequent umzusetzen.