Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland ist speziell dafür zuständig, Streitigkeiten zwischen Bürgern bzw. juristischen Personen und der öffentlichen Verwaltung zu klären. Sie überprüft die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Entscheidungen auf Antrag der Betroffenen und kann diese aufheben, wenn sie gegen das Recht verstoßen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut, beginnend bei den Verwaltungsgerichten, gefolgt von den Oberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichtshöfen und abschließend dem Bundesverwaltungsgericht als höchster Instanz.